Nachfolgend werden die vom Gemeinderat beschlossenen Rechnungsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse gemäß § 6 bzw. § 54 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz elektronisch und u.a. auch in weiterverarbeitbarer Form bereitgestellt.
1. Nachtragsvoranschlag 2024 nach Beschlussfassung