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Gemeindeheizzuschuss 2025/2026

BEITRAG VOM 01.10.2025

Wie in den vergangenen Jahren wird von der Gemeinde ein Heizkostenzuschuss ausbezahlt.

Gemäß dem Gemeindevorstandsbeschluss vom 23.09.2025 wird es wie in den vergangenen Jahren von der Gemeinde einen Heizkostenzuschuss für die BürgerInnen der Marktgemeinde Brückl geben. Die Höhe des auszuzahlenden Heizzuschusses ist gekoppelt an die Richtlinien der Wohnbeihilfe und des Betriebskostenzuschusses des Landes Kärnten. Die Grenze beläuft sich wie folgt: 

 

Wer eine Wohnbeihilfe bis 250 € bzw. einen Betriebskostenzuschuss bis 100 € vom Land zugesprochen bekommt, erhält von der Gemeinde den kleinen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 90 €.

Wer eine Wohnbeihilfe über 250 € bzw. einen Betriebskostenzuschuss über 100 € vom Land zugesprochen bekommt, erhält von der Gemeinde den großen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 130 €.

 

Die Anträge können ab 1. Oktober 2025 bis zum 30. April 2026 bei der Marktgemeinde Brückl eingebracht werden.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung den Bescheid für die Zusicherung auf Wohnbeihilfe bzw. die Zusicherung für den Betriebskostenzuschuss mit.